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Warum Sie mit Ihrem Kind regelmäßig zur Prophylaxe gehen sollten.
Warum Sie mit Ihrem Kind regelmäßig zur Prophylaxe gehen sollten.

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Regelmäßige Prophylaxe schützt vor Karies und Zahnschmerzen

Zucker und Säuren in Süßigkeiten und Nahrungs-Mitteln greifen den Zahnschmelz an und können schnell zu Schäden führen. Dazu kommt, dass der jugendliche Zahnschmelz noch nicht so widerstandsfähig ist und dass Kinder oft noch nicht so sorgfältig putzen wie Erwachsene. 

   

Mögliche Folgen: Innerhalb weniger Monate kann Karies (Löcher in den Zähnen) entstehen, oft wesentlich schneller als bei Erwachsenen. Nicht nur die Zahnschmerzen, auch folgende Behandlungen sind vor allem für die Kinder unangenehm und eine unnötige Belastung. Lassen Sie es besser erst gar nicht so weit kommen:

 

Durch regelmäßige Prophylaxe in der Zahnarztpraxis werden die Zähne Ihrer Kinder wirksam geschützt.

 

In diesem Video erfahren Sie, warum es wichtig ist, Kinder von früh auf an regelmäßige Zahnarzttermine zu gewöhnen.

Video mit freundlicher Erlaubnis von proDente e.V.


Was wird bei der Prophylaxe alles gemacht?

Der Ablauf

 

So sieht der Ablauf einer Prophylaxe-Sitzung für Ihr Kind aus:

  • Zunächst werden die Zähne mit einer Lebensmittelfarbe angefärbt. Diese zeigt Zahnbelag an, den man sonst nicht so gut erkennen kann.
  • Wir zeigen Ihrem Kind im Spiegel, wo noch ungeputzte Stellen sind und wo es künftig sorgfältiger putzen muss.
  • Natürlich zeigen wir ihm auch, wie es seine Zähne am besten putzt. Zusammen mit dem Kind üben wir die richtige Putztechnik.
  • Danach reinigt unsere Prophylaxe-Fachkraft sämtliche Zähne sanft und gründlich. Auch an den Stellen, die Ihr Kind beim Putzen nicht erreicht.
  • Dann wird auf die Zähne ein Schutzlack, ein professioneller Fluoridlack, aufgetragen, der den Schmelz stabilisiert.
  • Zum Schluss bekommt Ihr Kind noch Tipps zur zahngesunden Ernährung.

 

Wie oft sollte mein Kind zur Prophylaxe?

 

Üblich sind halbjährliche Termine. Bei Kindern mit hohem Karies-Risiko können auch kürzere Abstände notwendig sein. In Absprache mit Ihnen vereinbaren wir, wie oft Ihr Kind zur Prophylaxe kommen sollte.

 

Wir möchten, dass Ihre Kinder gerne zur Prophylaxe kommen. Deshalb findet diese in einer entspannten und freundlichen Atmosphäre statt und mit einer dem Alter angepassten Sprache.

 

Ihre Kinder lernen spielerisch, die Zähne sorgfältig und richtig zu putzen. Sie legen damit die Basis für gesunde Zähne ein Leben lang.

 

Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr erhalten Kinder und Jugendliche das sogenannte Individualprophylaxe-Programm (IP-Programm). Die Krankenkasse übernimmt diese besondere Form der Prophylaxe zwei Mal jährlich. Kinder und Jugendliche sammeln nach der Bonusregelung demnach zwei Stempel pro Jahr im Bonusheft.

 


Besonders wichtig: Fissurenversiegelung zum Schutz vor Karies

Backenzahn mit versiegelter Fissur: Die Versiegelung wird alle paar Jahre erneuert und bietet einen sehr guten Schutz vor Karies.
Backenzahn mit versiegelter Fissur: Die Versiegelung kann gegebenenfalls erneuert werden und bietet einen sehr guten Schutz vor Karies.

Zähne haben von Natur aus feine Grübchen (Fissuren), in denen sich Bakterien vermehren können - vor allem die großen und kleinen Backenzähne auf den Kauflächen. Mit der Zahnbürste lassen sich diese Bakterien-Kolonien nicht entfernen.

 

Hier hilft die sog. Fissuren-Versiegelung: Dabei werden die Grübchen mit Kunststoff verschlossen, so dass Bakterien keine Chance mehr haben.

 

Auch die kleinen Backenzähne sollten versiegelt werden. Aus irgendeinem unersichtlichen Grund übernehmen gesetzliche Krankenkassen nur die Kosten für die Versiegelung der großen Backenzähne.

 

Aber auch die kleinen Backenzähne haben Fissuren und sind deshalb ebenso gefährdet. Wir empfehlen Ihnen, auch diese versiegeln zu lassen und die Kosten selbst zu tragen.

 


Bezahlt meine Krankenkasse die Prophylaxe?

Gesetzliche Krankenkassen bezahlen Prophylaxeleistungen.
Gesetzliche Krankenkassen bezahlen Prophylaxeleistungen.

Auch die Krankenkassen haben schon lange erkannt, dass regelmäßige Prophylaxe Zahnschäden vermeidet. Sie übernehmen deshalb zwei Mal jährlich die Kosten der Prophylaxe für Kinder und Jugendliche.

 

Allerdings erstatten die gesetzlichen Krankenkassen manche sinnvolle Prophylaxe-Leistungen nicht, wie z.B. die Fissurenversiegelung der kleinen Backenzähne (s.o.).

 

Private Krankenkassen sind in dieser Hinsicht in der Regel großzügiger und erstatten auch umfangreichere Prophylaxe-Maßnahmen entsprechend der vertraglichen Regelungen.

 

Wir begleiten und beraten Sie und ihr Kind von Anfang an und in jeder Altersgruppe individuell.

 

Telefon: 06104 - 61630