In unserer Praxis sind wir:

 

geimpft! Einfach, zweifach und geboostert. Wir testen uns regelmäßig. Wir haben unterschiedliche Impfstoffe in

 

unterschiedlichen Kombinationen erhalten, wir haben es alle mit erträglichen Nebenwirkungen vertragen und wir empfehlen jedem, sich

 

und andere damit zu schützen!

Wichtige Informationen zur Corona-Pandemie

 

1. Bitte kommen Sie nicht unangekündigt in unsere Praxis! Kommen Sie bitte alleine bzw. bei Kindern mit maximal 1 Begleitperson.

2. Maskenpflicht! In unserer gesamten Praxis mit Ausnahme des Behandlungsstuhls muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden.

3. Bitte waschen Sie sich auf unserer Patiententoilette vor dem Wartezimmer die Hände, danach halten wir Desinfektionsmittel für Sie bereit.

4. Falls Sie grippeähnliche Symptome wie Fieber, Husten etc. haben, an Geruchs- oder Geschmacksverlust leiden und/oder Kontakt mit (potentiell) infizierten Personen hatten, DÜRFEN SIE UNSERE PRAXIS NICHT BETRETEN. 

Bitte sagen Sie ihren Termin bei uns zeitnah ab!

5. Besucher benötigen einen aktuellen negativen Testnachweis (24h Schnelltest, 48h PCR).

 

Zur weiteren Abklärung wenden Sie sich bitte direkt an das Gesundheitsamt Offenbach unter 069-8065-211 oder die Rettungsleitstelle unter 116 – 117

Dies ist eine Anordnung der Gesundheitsämter zum Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus, der übrigen Patienten und des medizinischen Personals.

Wir sind zur STRIKTEN EINHALTUNG verpflichtet. Danke für Ihr Verständnis!

 

Sämtliche Hinweise finden Sie auch an beiden Eingangstüren unserer Praxis.

Das Bonusheft: Immer noch aktuell!

Bonusheft: Nach wie vor bares Geld wert!
Bonusheft: Nach wie vor Geld wert!

Manche gesetzlich Versicherten meinen, das Bonusheft habe keine Gültigkeit mehr. Das ist ein teurer Irrtum! Wer regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt nachweisen kann, bekommt auch in Zukunft einen höheren Zuschuss für Zahnersatz von seiner Krankenkasse.

 

Erfahren Sie jetzt die Details dazu: Wer als gesetzlich Versicherter Zahnersatz braucht, erhält von seiner Krankenkasse einen sogenannten Festzuschuss. Die Höhe dieses Festzuschusses richtet sich nach der Anzahl der fehlenden und behandlungsbedürftigen Zähne.



Lückenlos und mindestens 5 Jahre

Wer mindestens 5 Vorjahre regelmäßige Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt mit seinem Bonusheft nachweisen kann, erhält einen um 70 Prozent höheren Festzuschuss. Wer mindestens 10 Vorjahre nachweisen kann, erhält 75 Prozent mehr.

 

Wer auch nur ein Jahr aussetzt, verliert seinen bisher angesparten Bonus und fängt wieder von vorne an. Falls Ihnen für dieses Jahr noch der Stempel fehlt:

 

Rufen Sie in der Praxis zur Terminvereinbarung an - Telefon: 06104 - 61630

 

Bitte beachten Sie:

Sie benötigen pro Kalenderjahr einen Bonusheft-Stempel. Zum Schutz Ihrer Zähne und im Interesse Ihrer Mundgesundheit sind halbjährliche Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt äußerst empfehlenswert.


Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr erhalten Kinder und Jugendliche das sogenannte Individualprophylaxe-Programm (IP-Programm). Die Krankenkasse übernimmt diese besondere Form der Prophylaxe (Anfärben, Beratung, Reinigung, Versiegelung, Fluoridierung) zwei Mal jährlich. Kinder und Jugendliche sammeln nach der Bonusregelung demnach zwei Stempel pro Jahr im Bonusheft.

Sie interessieren sich für eine Zahnzusatzversicherung? Hier haben wir ihnen interessante Informationen zum Thema bereit gestellt

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